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Verantwortungsvolle Abwasserentsorgung für unsere Region

Ob zentraler Kanalanschluss oder dezentrale Entsorgung über Kleinkläranlagen und Sammelgruben – der VKWA Salzwedel sichert die umweltgerechte Reinigung und Abfuhr von Abwässern im Verbandsgebiet.

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// Wie wird Ihr Abwasser gereinigt?

Die zwei Wege der Abwasserbeseitigung

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Rechtliche Grundlagen

Die Landesregierung hat die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen per Verordnung (KKAÜVO) an die Gemeinden und somit an den VKWA Salzwedel übertragen. Als Betreiber tragen Sie eine Mitverantwortung für den Gewässerschutz.

Wichtige Vorgaben im Überblick:

Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) / EigÜVO

Die Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (SÜVO) hat die alte Eigenüberwachungsverordnung (EigÜVO) abgelöst. Sie legt die gesetzlichen Mindestanforderungen für alle Betreiber von Abwasseranlagen in Sachsen-Anhalt fest.

  • Das Ziel: Sicherstellung, dass die Abwasseranlage ordnungsgemäß funktioniert und potenzielle Störungen oder Mängel rechtzeitig erkannt werden, bevor Umweltschäden entstehen.

  • Ihre Pflicht als Betreiber: Sie sind dafür verantwortlich, dass die Art und der Umfang der Eigenüberwachung (einschließlich der Beauftragung von Fachfirmen) lückenlos durchgeführt und dokumentiert werden.

Diese Verordnung regelt konkret die Übertragung der Kontrollpflichten auf die Kommunen. Für Sie als Bürger im Verbandsgebiet bedeutet das, dass der VKWA Salzwedel gesetzlich dazu verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage zu überwachen.

  • Meldepflichten: Eigentümerwechsel, Stilllegungen oder grundlegende bauliche Änderungen an Ihrer Kleinkläranlage müssen dem VKWA unverzüglich gemeldet werden.

  • Die 1-Monats-Frist: Die KKAÜVO schreibt zwingend vor, dass die Wartungsprotokolle innerhalb eines Monats nach der Durchführung beim Verband eingereicht werden müssen.

  • Wichtig zu wissen: Verstöße gegen diese Verordnung (z. B. das Nicht-Einreichen von Protokollen oder das Ignorieren von Mängeln) gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Nicht jeder Betrieb darf eine Kleinkläranlage warten. Der Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) regelt strikt, welche Qualifikationen eine Wartungsfirma vorweisen muss.

  • Zertifizierte Sicherheit: Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die einen offiziellen Fachkundenachweis (z. B. durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundelehrgang) erbracht haben.

  • Schutz für Betreiber: Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die empfindliche Biologie und Technik Ihrer Anlage fachgerecht geprüft wird. Der VKWA Salzwedel führt eine Liste aller regionalen Firmen, die diesen Nachweis bei uns hinterlegt haben.

Wartungsprotokoll einreichen

Senden Sie Ihre Prüfberichte direkt per E-Mail an:
kka@vkwa-salzwedel.de

Formulare, Anträge und Downloads
auf einen Blick

Sparen Sie Zeit. Die wichtigsten Dokumente für Ihr Bauvorhaben oder Änderungen
können Sie hier direkt herunterladen und ausfüllen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer leert meine abflusslose Sammelgrube?

Die Entleerung und der Abtransport erfolgen turnusmäßig oder nach Bedarf über die vom VKWA beauftragten Entsorgungsunternehmen.

Woher weiß ich, ob meine Wartungsfirma anerkannt ist?

Nutzen Sie unsere oben verlinkte Liste der Fachfirmen, die dem VKWA den erforderlichen Fachkundenachweis vorgelegt haben.

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